Binnenmarktinformationssystem IMI, Nationaler IMI Koordinator (NIMIC)
Das Binnenmarktinformationssystem (IMI, englisch: Internal Market Information System) wird von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt, um die europäische Verwaltungszusammenarbeit über dieses System zu erleichtern und zu verbessern.
Bei IMI handelt es sich um eine Software-Anwendung für den Austausch von Informationen, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten bei der alltäglichen Anwendung der Binnenmarktvorschriften effizienter zusammenarbeiten können. IMI soll als Instrument der Amtshilfe zur Überwindung der umfangreichen praktischen Hindernisse beitragen, die sich aus den unterschiedlichen Verwaltungs- und Arbeitsabläufen, den verschiedenen Sprachen und dem Fehlen fester Ansprechpartner in den anderen Mitgliedstaaten ergeben. Außerdem soll es durch Verringerung des Verwaltungsaufwands die Effizienz und Wirksamkeit der alltäglichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erhöhen. Es hilft Sprachbarrieren zu überwinden, weil es als System, das in allen 23 Amtssprachen der EU verfügbar ist, Anfragen in der eigenen Landessprache ermöglicht. Über die Integration einer Reihe vorübersetzter Standardfragen und -antworten sowie die Möglichkeit automatischer Übersetzung von Freitext in Kommentarfeldern kann der IMI-Nutzer seine Anfrage an eine Behörde im europäischen Ausland in seiner eigenen Landessprache erstellen. Umgekehrt erhält die Partnerbehörde die Anfrage ebenfalls in ihrer jeweiligen Landessprache oder teilweise inklusive der Übersetzung in eine dritte Amtssprache, die sie laut vorheriger Angaben zusätzlich beherrscht.
Zunächst hat IMI seit Februar 2008 Unterstützung für die gegenseitige Amtshilfe gemäß der überarbeiteten Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) geleistet. Seit Ende der Umsetzungsfrist am 28. Dezember 2009 dient das System auch der Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit laut Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG). Artikel 34 Absatz 1 der Dienstleistungsrichtlinie enthält eine entsprechende Verpflichtung. Von April bis Dezember 2009 konnten deutsche Behörden und Behörden im EU-Ausland IMI im Rahmen einer Pilotphase für den Rechtsbereich Dienstleistungen anhand von hypothetischen Fällen (später optional auch bereits anhand von realen Fällen) das System testen. Seit dem 16. Mai 2011 erfolgt eine pilotweise Nutzung von IMI für den Bereich der Arbeitnehmerentsenderichtlinie, die Rechtsgrundlage hierzu findet sich in Art. 4 der Richtlinie 96/71/EG. Zudem wird IMI verpflichtend für die bis 25. Oktober 2013 umzusetzende sog. Patientenrechte-Richtlinie (2011/24/EU) eingeführt werden (s. Art. 10 Abs. 4 der RL 2011/24/EU).
IMI ist als allgemeines System so angelegt worden, dass sein Einsatz sich künftig auch auf weitere Rechtsbereiche erweitern lässt. Am 29. August 2011 hat die Europäische Kommission einen IMI-Verordnungsentwurf verabschiedet, um eine umfassende Rechtsgrundlage zu schaffen. Mit diesem horizontalen Rechtsinstrument soll festgelegt werden, in welchen Regelungsbereichen die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit unter Nutzung von IMI durchzuführen ist (vgl. Link zum Verordnungsentwurf auf u.a. Webseite).
Die Finanzierung des IMI erfolgte bis Ende 2009 aus dem sog. IDABC-Programm der Europäischen Kommission (interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste – E-Government-Dienste – für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger). Dabei standen Haushaltsmittel von insgesamt 1,3 Mio. Euro für den Fünfjahreszeitraum 2005–2009 zur Verfügung. Von 2010 bis Ende 2014 werden zur weiteren Entwicklung des Systems Mittel aus dem neuen Programm ISA in Höhe von bis zu 4,65 Mio. Euro bereit gestellt werden.
In Deutschland stellt der Aufbau von IMI aufgrund des föderalen Staatsaufbaus eine große Herausforderung dar, weil eine Vielzahl an unterschiedlichen Behörden auf kommunaler sowie Länder- und Bundesebene einzubinden sind. Der Nationale IMI-Koordinator (NIMIC, englisch: National IMI coordinator) für Deutschland ist in der Bundesstelle für Informationstechnik des Bundesverwaltungsamtes angesiedelt.
Zahlreiche Detailinformationen zum Binnenmarktinformationssystem finden Sie auf der IMI-Webseite der EU-Kommission.
Logo des Binnenmarktinformationssystems IMI





